Schiedsgerichtsbarkeit und außergerichtliche Streitbeilegung
Streitfälle, ausgetragen in einem klassischen gerichtlichen Verfahren, können langwierig und teuer sein und sich geschäftsschädigend oder störend auf die Geschäftsbeziehungen auswirken. Aber nicht jede Streitigkeit muss letztendlich vor einem staatlichen Gericht verhandelt werden. Insbesondere bei innerbetrieblichen Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten, bei denen Geschäftsbeziehungen und der Ruf eines Unternehmens auf dem Spiel stehen, kann es vorteilhaft sein, diese Konflikte nicht-öffentlich und alternativ ohne ordentliches Gerichtsverfahren zu bereinigen. Darüber hinaus ist es oft im Interesse beider Streitparteien, eine Streitlösung zeitnah, kostengünstig und nachhaltig zu gestalten. Zweckdienlich sind in diesen Fällen die Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung - Schiedsgerichtsverfahren, Mediation und Schlichtung.